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   OLG Düsseldorf, 11.12.2008 - I-15 U 170/07   

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https://dejure.org/2008,31357
OLG Düsseldorf, 11.12.2008 - I-15 U 170/07 (https://dejure.org/2008,31357)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.12.2008 - I-15 U 170/07 (https://dejure.org/2008,31357)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - I-15 U 170/07 (https://dejure.org/2008,31357)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2008 - 15 U 170/07
    Anders als bei einem Schmerzensgeldanspruch steht bei dem Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Gesichtspunkt der Genugtuung für das Opfer im Vordergrund (BGH NJW 1995, 861, 864/865; BGH NJW 1996, 985, 986/987; BGH NJW 2005, 215, 216).

    Ferner sind als Beurteilungskriterien der Bereich des Eingriffs, der Anlass, der Beweggrund und das Verschulden des Verletzers heranzuziehen (BGH NJW 1980, 2801, 2807; BGH NJW 1995, 861, 864; BGH NJW 2005, 215, 217).

  • BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03

    Prominentenkinder

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2008 - 15 U 170/07
    Anders als bei einem Schmerzensgeldanspruch steht bei dem Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Gesichtspunkt der Genugtuung für das Opfer im Vordergrund (BGH NJW 1995, 861, 864/865; BGH NJW 1996, 985, 986/987; BGH NJW 2005, 215, 216).

    Ferner sind als Beurteilungskriterien der Bereich des Eingriffs, der Anlass, der Beweggrund und das Verschulden des Verletzers heranzuziehen (BGH NJW 1980, 2801, 2807; BGH NJW 1995, 861, 864; BGH NJW 2005, 215, 217).

  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2008 - 15 U 170/07
    Anders als bei einem Schmerzensgeldanspruch steht bei dem Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Gesichtspunkt der Genugtuung für das Opfer im Vordergrund (BGH NJW 1995, 861, 864/865; BGH NJW 1996, 985, 986/987; BGH NJW 2005, 215, 216).

    Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung nur, wenn eine zwingende Notwendigkeit für die Gewährung eines billigen Ausgleichs in Geld besteht, weil die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (BGH NJW 1980, 2801, 2807; BGH NJW 1996, 985, 986).

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 159/78

    Ehrenscbutz gegen "verdeckte" Behauptungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2008 - 15 U 170/07
    Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung nur, wenn eine zwingende Notwendigkeit für die Gewährung eines billigen Ausgleichs in Geld besteht, weil die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (BGH NJW 1980, 2801, 2807; BGH NJW 1996, 985, 986).

    Ferner sind als Beurteilungskriterien der Bereich des Eingriffs, der Anlass, der Beweggrund und das Verschulden des Verletzers heranzuziehen (BGH NJW 1980, 2801, 2807; BGH NJW 1995, 861, 864; BGH NJW 2005, 215, 217).

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 271/06

    Personalakte - Aufbewahrung von Gesundheitsdaten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2008 - 15 U 170/07
    Der Betriebsarzt hat die ärztliche Schweigepflicht nach § 8 Abs. 1 Satz 3 ASiG auch im Verhältnis zum Arbeitgeber zu beachten (vgl. BAG, Urteil vom 12. September 2006, 9 AZR 271/06, zitiert nach: www.juris.de, Rn. 25), so dass die Gefahr einer unbegrenzten Weiterleitung oder Verwendung der über den Kläger erlangten Informationen gering ist.
  • BVerfG, 06.06.2006 - 2 BvR 1349/05

    Informationelle Selbstbestimmung (unzulässige Weisung im Rahmen der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2008 - 15 U 170/07
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt deshalb grundsätzlich vor der Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter (BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 2006, 2 BvR 1349/05, zitiert nach: www.juris.de, Rn. 32).
  • OLG München, 17.09.1992 - 1 U 6307/91

    Schmerzensgeld wegen ärztlichen Fehlverhaltens; Bericht eines Arztes an Hausarzt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2008 - 15 U 170/07
    Dies liegt in der Regel gerade auch im Interesse des Patienten (OLG München, NJW 1993, 797, 798; Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 3. Aufl. 2002, § 75, Rn. 1 bis 3; Schönke/Schröder/Lenckner, StGB, 27. Aufl. 2006, § 203, Rn. 24 b).
  • OLG Dresden, 03.07.2017 - 4 U 806/17

    Zulässigkeit von Unterlassungs- und Widerrufsansprüchen gegen die fachliche

    Der Betriebsarzt hat die ärztliche Schweigepflicht nach § 8 Abs. 1 S. 3 ASiG auch im Verhältnis zum Arbeitgeber zu beachten (vgl. BAG, Urteil vom 12.9.2006 - 9 AZR 217/06 - juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.12.2008, I-15 U 170/07 - juris), so dass die Gefahr einer unbegrenzten Weiterleitung oder Verwendung der über den Kläger erlangten Informationen gering ist.
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